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Grundlegende Aussage:

Aufgrund hygienischer gesetzlichen Bestimmungen gilt ein allgemeines Hundeverbot. Blindenhunde, Assistenzhunde bzw. ausgebildete Begleithunde sind hiervon ausgenommen. Assistenzhunde in Ausbildung sind in Ordnung, wenn diese als solche erkennbar sind.

Quelle: Anfrage beim Kundenservice

Zuletzt geprüft: 19.08.2021