Grundlegende Aussage:
Aufgrund hygienischer gesetzlichen Bestimmungen gilt ein allgemeines Hundeverbot. Blindenhunde, Assistenzhunde bzw. ausgebildete Begleithunde sind hiervon ausgenommen. Assistenzhunde in Ausbildung sind in Ordnung, wenn diese als solche erkennbar sind.
Quelle: Anfrage beim Kundenservice
Zuletzt geprüft: 19.08.2021