Grundlegende Aussage:
Um Missverständnisse zu vermeiden wird darum gebeten Mitarbeiter im Markt kurz darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Führ- bzw. Assistenzhund handelt. Außerdem wird darum gebeten entsprechende Bescheinigungen bereitzuhalten. Die Entscheidung hinsichtlich des Zutritts liegt stets bei den selbstständigen Kaufleuten.
Quelle: https://verbund.edeka/verantwortung/handlungsfelder/gesellschaft/inklusion/
Link zur Aussage: https://verbund.edeka/verantwortung/handlungsfelder/gesellschaft/inklusion/#:~:text=Es%20ist%20stets,anbieten%20und%20erm%C3%B6glichen
Zuletzt geprüft: 12.08.2021